Mietrecht: Tierhaltung und Musizieren

Tierhaltung und Musizieren
Welche Tiere darf man in einer Mietwohnung halten?

MusizierenWenn im Mietvertrag kein allgemeines Tierverbot vermerkt ist, gelten für die Tierhaltung folgende Regeln:

  • Hamster, Wellensittiche, Meerschweinchen und ähnliche unproblematische Kleintiere sind erlaubt, solange sie nicht in grosser Zahl gehalten werden und zu keinen Klagen Anlass geben.
  • Zierfische sind erlaubt, solange der Einbau des Aquariums keine Eingriffe in die Bausubstanz erfordert. Andernfalls ist die schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich.
  • Hunde und Katzen sind erlaubt, solange im Mietvertrag nichts anderes steht.
  • Schlangen, Papageien, Giftspinnen und andere exotische Tiere sind von Fall zu Fall zu beurteilen. Massgebend ist der Mietvertrag. Zu beachten ist hier, dass viele exotische Tiere nur mit Bewilligung des kantonalen Veterinäramtes gehalten werden dürfen.

Darf ich in der Mietwohnung musizieren?

Ja, sofern Sie nicht gerade Schlagzeug oder Trompete spielen und im üblichen Umfang auf Ihre Mitmieter Rücksicht nehmen. Grundsätzlich geht man davon aus, dass in Mietwohnungen ausserhalb der Ruhezeiten während 2-3 Stunden pro Tag musiziert werden darf. Dieses Recht kann durch einen Mietvertrag oder eine Hausordnung nicht eingeschränkt werden.

Falls Sie ohne Einschränkungen musizieren wollen, muss das ausdrücklich im Mietvertrag vermerkt sein.

Mehr erfahren: Homegate

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