Mietrecht: Veränderungen der Mietwohnung

Veränderungen der Mietwohnung
In meiner neuen Mietwohnung möchte ich einiges verändern: Ich möchte zwei Wände dunkelbraun malen lassen, Einbauschränke montieren und mir eine eigene Waschmaschine anschaffen. Darf ich das?

Veränderungen der WohnungFür bauliche Veränderungen in der Mietwohnung verlangt das Gesetz ausdrücklich eine schriftliche Zustimmung des Vermieters. Ist das nicht der Fall, kann der Vermieter beim Auszug die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands auf Kosten des Mieters verlangen. Als Ausnahme gilt der Fall, wenn die betreffende Liegenschaft ohnehin umfassend renoviert oder abgebrochen wird.

Apropos Waschmaschine: Sie ist zwar kaum mit baulichen Veränderungen verbunden. Und beim Auszug wird sie einfach mitgenommen. Aber die zusätzliche Abwassermenge kann für das Kanalisationssystem des Hauses zum Problem werden. Wichtig ist bei einer eigenen Waschmaschine ausserdem, dass man eine gute Haftpflichtversicherung hat, die allenfalls für Wasserschäden aufkommt.

Übrigens: Der Kontakt mit dem Vermieter kann sich lohnen. Denn wenn Mieter Wände streichen oder Badezimmer renovieren, gewinnt die Wohnung an Wert. Davon profitiert auch der Vermieter. Es lohnt sich also, anzufragen, ob sich dieser an den Kosten beteiligen will.

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