Mietrecht: Mietzins

Mein Vermieter erhöht den Mietzins, weil die örtliche Kantonalbank den Zinssatz für variable Hypotheken erhöht und weil die Unterhaltskosten gestiegen seien. Ist das legal?

WohnungJa. Denn das Mietrecht aus dem Jahr 1990 sieht vor, dass bei steigenden variablen Hypothekarzinsen die Mieten erhöht werden können. Dies allerdings nur dann, wenn frühere Hypothekarzinssenkungen ebenfalls in vollem Umfang in Form einer Mietzinssenkung an den Mieter weitergegeben wurden.

Was die Teuerung auf den Unterhaltskosten anbelangt, so hat das Bundesgericht entschieden, dass der Vermieter diese Kostensteigerungen klar nachweisen und im Detail angeben muss und nicht in Pauschalen überwälzen kann. Fazit: Akzeptieren Sie keinerlei pauschale Mietzinserhöhungen, sondern verlangen Sie klare und fundierte Abrechnungen durch den Vermieter.

Stimmt es, dass für die Mietzinsgestaltung künftig nicht mehr der Hypothekarzinssatz der Kantonalbanken massgebend ist?

Das stimmt. Nach der auf den 1. Januar 2008 geänderten Verordnung zum Mietrecht ist neu ein für die ganze Schweiz geltender Referenzzinssatz massgebend. Dieser wird vierteljährlich erhoben und vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement publiziert.

In einem zweiten Schritt geht es nun um Anpassungen auf Gesetzesebene, mit welchen ein Indexsystem die Koppelung der Mietzinsen an die Hypothekarzinsen endgültig ablösen soll. Das könnte bedeuten, dass künftig die Mietzinsen an den allgemeinen Teuerungsverlauf (Landesindex) gebunden wären. Diese Gesetzesvorlage soll demnächst in die Vernehmlassung geschickt werden und könnte 2010 in Kraft treten.

Mein Nachbar neben mir bezahlt für die gleiche Wohnung weniger Miete als ich. Ist das zulässig?

Ja. Denn Vermieter haben das Recht, gleichwertige Wohnungen zu unterschiedlichen Bedingungen zu vermieten und beispielsweise Freundschaftspreise zu vereinbaren. Vielleicht ist aber Ihr Nachbar auch schon längere Zeit in seiner Wohnung und ist zu einem günstigeren Anfangsmietzins eingezogen. Untersuchungen zeigen nämlich, dass Anfangsmietzinsen nach Marktkriterien festgelegt werden und dass jeder dritte Mieter nach einem Umzug in eine neue Wohnung einen höheren Mietzins als der Vormieter zahlt, auch dann, wenn nicht renoviert wurde.

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