Mietrecht: Rauchen

Rauchen in der Mietwohnung
Darf mir ein Vermieter das Rauchen in der Mietwohnung via Mietvertrag verbieten?

RauchenNein, denn man kann einem Mieter das Rauchen in den eigenen vier Wänden nicht rechtsgültig verbieten. Das wäre ein viel zu starker Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Dies gilt sogar dann, wenn der Mieter dem Rauchverbot mit seiner Unterschrift unter dem Mietvertrag zugestimmt hat.

Allerdings sollte man auf Nachbarn Rücksicht nehmen (z. B. auf dem Balkon oder im Treppenhaus). Sonst riskiert man eine Kündigung, weil man auf die übrigen Hausbewohner zu wenig Rücksicht nimmt. Im Extremfall kann die Kündigung sogar kurzfristig ausgesprochen werden. Zudem muss man beim Auszug unter Umständen eine Entschädigung für das Malen oder Neutapezieren der durch das Nikotin verfärbten Wände bezahlen.

Ich bin starker Raucher und habe meine Wohnung gekündigt. Darf mein Vermieter verlangen, dass ich die Malerrechnung bezahle?

Ja, denn Wände, die mit einem goldbraunen Nikotinbelag überzogen sind, gelten als übermässig abgenutzt. Und dafür ist man als Mieter entschädigungspflichtig. Allerdings entspricht hier der geschuldete Schadensersatz nicht dem Neuwert, sondern nur dem Wert, den der beschädigte Wohnungsteil nach Abzug der Altersentwertung noch hat.

Beispiel: Die normale Lebensdauer einer bemalten Wand beträgt 10 Jahre. Wenn das Wohnzimmer nun wegen einer Gelbfärbung durch Nikotin beim Auszug neu gemalt werden muss, obwohl die Farbe erst funfjährig ist, schuldet der Mieter dem Vermieter maximal 50 Prozent der Kosten für die Malerarbeiten.

Achtung: Raucher zahlen auch dann einen Anteil an die Instandstellung, wenn die Lebensdauer des Einrichtungsteils (z. B. der bemalten Wand) eigentlich abgelaufen wäre. Dies wird damit begründet, dass ein starker Nikotinbelag einen zusätzlichen Farbanstrich erfordert.

Und noch etwas: Die Privathaftpflicht-Versicherung übernimmt keine Schäden, die durch Zigarettenrauch entstanden sind, weil sie voraussehbar waren.

Mehr erfahren: Homegate

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