Mietrecht: Renovieren

Mein Vermieter möchte die Küche erneuern, aber mir gefällt die alte Küche. Kann ich verhindern, dass der Vermieter meine Küche renoviert?

RenovierenSofern der Vermieter die nötigen Vorkehrungen trifft, um die Unannehmlichkeiten für die Mieter so gering wie möglich zu halten, können Sie die Küchenerneuerung nicht verhindern.

In älteren Wohnungen ist es in der Regel sinnvoll, Renovationen vorzunehmen. Denn der Vermieter hat ein Interesse daran, das Mietobjekt an gewandelte Vorstellungen sowie den technischen Fortschritt anzupassen.

Mein Vermieter möchte Bad und Küche renovieren und die Leitungen ersetzen. Bereits hat er angekündigt, dass er die Miete erhöht. Darf er das?

Die Frage kann nicht einfach mit Ja oder Nein beantwortet werden. Denn das Gesetz erlaubt dem Vermieter, bei Mehrleistungen die Miete zu erhöhen. Unter Mehrleistungen versteht man eine Vergrösserung der Mietsache, zusätzliche Nebenleistungen, Investitionen für wertvermehrende Verbesserungen und umfassende Überholungen.

In Ihrem Fall ist das Auswechseln alter Leitungen reiner Unterhalt und berechtigt zu keiner Mietzinserhöhung. Wohl aber berechtigen dazu die Renovation von Küche und Bad. Denn wenn eine altmodische Küche und ein altes Bad durch eine moderne Küche und ein modernes Bad mittleren Standards ersetzt werden, liegt eine teilweise Wertvermehrung vor.

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