Mietrecht: Fragen und Antworten

Mit dem Umzug in eine neue Wohnung werden viele Mietrechtfragen aktuell. Nachfolgend die häufigsten Fragen und die entsprechenden Antworten.

MietrechtÜber vieles gibt der Mietvertrag zwar erschöpfend Auskunft. Aber es gibt doch immer wieder Details, über die man zu wenig weiss. Bevor man Fehler macht, die einen in der alten oder neuen Wohnung vielleicht teuer zu stehen kommen, sollte man sich informieren. Auf den folgenden Seiten finden Sie eine Aufstellung der häufigsten Fragen und Antworten zum Mietrecht.

Wer die gesuchte Information nicht findet, kann sich vom Mieterinnen- und Mieterverband beraten lassen. Falls es zu Streitigkeiten kommt, ist die Schlichtungsbehörde zuständig.

Sowohl Mieter als auch Vermieter müssen ihre Rechte und Pflichten kennen. Auf den nächsten Seiten finden sich Fragen und Antworten zu Mietrechtfragen.

Mieterverband

Der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband setzt sich für die Interessen der Mietenden ein und beantwortet viele Fragen zum Mietrecht. Zudem bieten die kantonalen Sektionen den Mietern rechtliche Beratung an, die für Verbandsmitglieder kostenlos ist.

Schlichtungsbehörde

In allen Kantonen gibt es kantonale, regionale oder kommunale Schlichtungsbehörden. Diese sind verpflichtet, Mieter und Vermieter zu beraten. Bei Streitigkeiten bezüglich eines Mietvertrags versuchen sie, eine gütliche Einigung zu erzielen. In einigen Fällen (z. B. Kündigung, Erstreckung des Mietverhältnisses oder Verwendung von hinterlegten Mietzinsen) können sie Entscheide fällen. Verfahren vor der Schlichtungsbehörde sind kostenlos.

Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverband.

Fragen & Antworten:

Mehr erfahren: Homegate